Wehrpflicht

In Österreich besteht Wehrpflicht. Das bedeutet, dass männliche österreichische Staatsbürger zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr zum Grundwehrdienst beim Bundesheer eingezogen werden. Vorher muss in einem Stellungsverfahren die Eignung zum Wehrdienst festgestellt werden. Dann besteht die Pflicht, sechs Monate lang am Grundwehrdienst teilzunehmen.
Es gibt auch Ausnahmen – z.B. aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen.
Wer aus Gewissensgründen den Grundwehrdienst nicht leisten möchte, kann den Zivildienst machen. Dieser dauert neun Monate.