Nationalrat
Wie die meisten Parlamente auf der Welt hat auch das österreichische Parlament zwei Kammern. Der Nationalrat ist die erste, wichtigste Kammer des österreichischen Parlaments, die zweite Kammer ist der Bundesrat.
Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete, die von ihren Parteien dorthin entsandt werden. Die Anzahl der einer Partei zustehenden Mandate hängt vom Ergebnis der Nationalratswahl ab. In der Zweiten Republik (seit 1945) war jeweils entweder die ÖVP oder die SPÖ stärkste Partei.
Hauptaufgabe des Nationalrates ist es, gemeinsam mit dem Bundesrat Gesetze zu beschließen (Legislative).
Eine zweite wichtige Funktion des Nationalrates ist die Unterstützung der Bundesregierung, d.h., dass die Bundesregierung nur dann arbeiten kann, wenn sie von der Mehrheit der Nationalratsabgeordneten unterstützt wird.
Die Minderheit im Nationalrat (eine oder mehrere politische Parteien) stellt die Opposition. Die Hauptaufgabe der Opposition ist die Kontrolle der Bundesregierung.
An der Spitze des Nationalrates steht das Nationalratspräsidium. Es besteht aus drei Personen der drei mandatsstärksten Parteien.
Die einzelnen Parteien bilden im Nationalrat Fraktionen (Klubs), an deren Spitze der Klubobmann bzw. die Klubobfrau steht. Seine bzw. ihre Hauptaufgabe ist es sicherzustellen, dass bei Gesetzesbeschlüssen die Abgeordneten der eigenen Partei auch einheitlich abstimmen.
Sichtbar für die Öffentlichkeit ist die Arbeit des Nationalrates im Plenum (das ist die Vollversammlung der 183 Abgeordneten). Die Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich, interessierte Menschen können sie im Parlament mitverfolgen. Manchmal werden sie auch im Fernsehen übertragen.
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit geschieht aber in den nichtöffentlichen Ausschüssen (z.B. Innenausschuss, Justizausschuss, Umweltausschuss), die wiederum jeweils nur mit einem Teil der Abgeordneten beschickt werden. In einem Ausschuss sitzen zwischen 13 und 32 Abgeordnete; die Abgeordneten arbeiten also in mehreren Ausschüssen.