Kulturerbe

Der Begriff materielles Kulturerbe – englisch cultural heritage – bezeichnet Güter, die gepflegt bzw. geschützt werden sollen, weil sie wichtiger Bestandteil der Kultur eines Landes (oder der ganzen Welt) sind. Dazu können Baudenkmale (Gebäude, archäologische Stätten) ebenso gehören wie bewegliche Objekte in Bibliotheken oder Museen (Denkmal). Für ihren Schutz ist in Österreich das Bundesdenkmalamt zuständig. Auf internationaler Ebene befassen sich u.a. die UNESCO und der Europarat mit dem Schutz des Kulturerbes; die UNESCO vergibt den Titel Weltkulturerbe. Österreich ist mit neun Objekten in der Liste vertreten; z.B. mit der Semmeringeisenbahn, dem historischen Zentrum der Stadt Salzburg oder der Kulturlandschaft Fertö/Neusiedlersee.
Es gibt auch immaterielles Kulturerbe; das sind kulturelle Güter, die nicht angefasst werden können. In Österreich zählen zum immateriellen Kulturerbe etwa Roman – die Sprache der Burgenland-Roma, die Lieder der Lovara, das Erzählen im Montafon, das Schemenlaufen in Imst, das Maultrommelspiel oder das Schmieden in Ybbsitz. Seit 2006 gibt es in Wien eine Nationalagentur für das immaterielle Kulturerbe.
Jedes Jahr im September finden europaweit die European Heritage Days statt. In Österreich ist dieser Tag des Denkmals die größte Veranstaltung für materielles Kulturerbe.
www.bundesdenkmalamt.at
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