Kriegsrecht
Kriege sind immer grausam und brutal. Um die Schrecken der Kriege wenigstens etwas zu mildern, gibt es das Kriegsrecht. Darin ist genau festgelegt, was in einem Krieg getan werden darf und was nicht. So ist es z.B. verboten, der Zivilbevölkerung zu schaden. Kriegsgefangene dürfen nicht gefoltert oder getötet werden und müssen ernährt werden.
Obwohl dem so ist, gibt es immer wieder – oft massive – Verletzungen dieses Kriegsrechts (Kriegsverbrechen).
Im Kriegsrecht ist auch geregelt, unter welchen Umständen ein Krieg überhaupt begonnen werden darf (z.B., wenn die berechtigte Gefahr besteht, dass ein Land angegriffen oder zerstört werden könnte).
Dokumente, in denen das Kriegsrecht beschrieben wird, sind z.B. die Haager Abkommen, andere sind die Genfer Konventionen.