Konkordat
Das Konkordat ist ein Vertrag zwischen dem Vatikan (als Vertretung der römisch-katholischen Kirche) und Einzelstaaten. Dabei geht es in erster Linie um zwei Bereiche: Zum einen um die Frage, welche Rolle die römisch-katholische Kirche im Eherecht spielt, und zum anderen um die Frage der religiösen Bildung.
Auch zwischen Österreich und dem Vatikan wurde ein Konkordat geschlossen, in dem festgelegt wurde, dass das staatliche Eherecht für alle gilt. Im Konkordat ist auch der Religionsunterricht geregelt. Der Staat bezahlt die Personalkosten, die Kirche bestimmt die Personen, die unterrichten dürfen. Der Staat bezahlt auch die Personalkosten für katholische Privatschulen.
Im Konkordat steht weiters, dass es an Universitäten Theologische Fakultäten gibt. Dabei darf der Bischof bestimmen, wer Professor oder Professorin wird, der Staat verpflichtet sich zur Bezahlung der Personalkosten.
Ähnliches gilt für die Militärseelsorge: Personal und Inhalte werden von der Kirche festgelegt, die Personalkosten werden vom Staat übernommen.
In der Schweiz wird der Begriff auch anders verwendet: Konkordat heißt dort ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Kantonen.