Jugendschutzgesetz

Kinder und Jugendliche benötigen besonderen Schutz. Deshalb gibt es Jugendschutzgesetze. Jugendschutz ist grundsätzlich Aufgabe der einzelnen Bundesländer.
Seit 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche Bestimmungen zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabak sowie zu den Ausgehzeiten in den jeweiligen Landesgesetzen. So ist z.B. österreichweit der Konsum von harten alkoholischen Getränken und das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Außerdem wird festgelegt, wie lange z.B. 15-Jährige am Abend ausgehen dürfen.
Die Bundesländer bezeichnen die Gesetze, die den Jugendschutz betreffen, unterschiedlich. Meistens heißen sie „Jugendschutzgesetz“ oder „Jugendgesetz“.

Die Jugendschutzbestimmungen definieren die Rechte und Pflichten von jungen Menschen auf ihrem Entwicklungsweg zu selbstbestimmten und verantwortungsvollen Bürgerinnen und Bürgern. Sie geben außerdem Eltern und Erziehungsberechtigten, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern einen wichtigen Anhaltspunkt für ihr Handeln und nehmen diese in die Verantwortung.
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