Hate Speech/Hassrede
Mit dem Begriff Hate Speech werden all jene Äußerungen bezeichnet, mit denen zum Hass gegen andere, zur Ausgrenzung oder Benachteiligung anderer Personen oder Gruppen aufgefordert wird. Dazu zählt auch der Aufruf zur Gewalt.
Zur Rechtfertigung von Hassreden berufen sich viele auf das Recht der freien Meinungsäußerung. 2009 wurde jedoch ein belgischer Politiker der rechtsextremen Front National für zehn Jahre aus dem Parlament ausgeschlossen, weil er wiederholt gegen den Islam und gegen Migrantinnen und Migranten gehetzt hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass er sich in diesem Fall nicht auf die Meinungsfreiheit berufen könne.
In Österreich gibt es den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB). Darin wird festgehalten, dass Menschen, die zu Gewalt gegen andere Menschen aufrufen (z.B. aufgrund von deren Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, sexueller Ausrichtung, Geschlecht oder Behinderung), gerichtlich zu verurteilen sind.