Chancengleichheit

Es ist ein Ziel unserer Demokratie, dass alle Menschen, die in einem Staat leben, auch die gleichen Chancen haben. Ganz wesentlich geht es dabei um benachteiligte Gruppen, z.B. sehr oft Frauen, Menschen mit Behinderung oder jene, die auf Grund sexueller Orientierung, Ethnizität oder Religion nicht die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben wie andere Menschen oder sozial schlechter abgesichert sind und damit benachteiligt werden. Es geht also um Menschenrechte.
Das Ziel der Chancengleichheit ist noch lange nicht erreicht, aber der Staat kann seinen Beitrag dazu leisten, dass wir uns diesem Ziel annähern. Wenn z.B. SchülerInnen in einer größeren Stadt leben, so haben sie leichteren Zugang zu verschiedenen Schulen. Wer an einem Ort lebt, der von der nächsten Schule weit entfernt ist, hat es allein deswegen nicht so leicht, weil er/sie erst zur Schule fahren muss. Der Staat sorgt also in diesem Fall vor, und jene, die mit dem Bus oder dem Zug in die Schule fahren müssen, dürfen dies gratis tun. Ähnlich bei Erwachsenen: Wer (mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln) zur Arbeit fahren muss, bekommt eine Pendlerpauschale. Dies ist ein Geldbetrag, dessen Höhe von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort abhängt.
Studiert jemand an einer Universität, so bekommt er/sie dann ein Stipendium, wenn entweder die Eltern oder er/sie selbst für die Kosten, die mit einem Studium verbunden sind, nicht aufkommen können.