Internationaler Strafgerichtshof
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC – International Criminal Court) ist – im Unterschied zum Internationalen Gerichtshof – keine UNO-Einrichtung, entstand aber in Zusammenarbeit mit der UNO. Seine Aufgabe ist es, Einzelpersonen wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu bringen.
Es gibt eine Reihe von weiteren sogenannten Tribunalen, die – meist von der UNO – nach Bedarf eingerichtet werden (mit dem Begriff Tribunal bezeichnet man einen besonderen Gerichtshof). So gibt es den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Hier werden jene Verbrechen geahndet, die während der Kriege am Balkan in den 1990er-Jahren begangen wurden. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda verfolgt die Verbrechen während des Völkermordes (Genozid) der Hutus an den Tutsis in Ruanda (Afrika) 1994. Ein weiteres Tribunal, das Sondertribunal für Sierra Leone, beschäftigt sich mit den Verbrechen während des Bürgerkrieges in Sierra Leone (Afrika) zwischen 1991 und 2002. Und schließlich gibt es den Sondergerichtshof für Kambodscha, in dem die Verbrechen des Pol-Pot-Regimes in den 1970er-Jahren in Kambodscha (Südostasien) verhandelt werden. Damals wurden von Pol-Pot und seinen AnhängerInnen Millionen Menschen ermordet.
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