Integration

Integration heißt Eingliederung. Wenn unterschiedliche Gruppen zusammenleben, hat der Staat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich alle an der Gesellschaft beteiligen können. Das ist wichtig für ein friedliches Miteinander. In der Alltagssprache wird der Begriff Integration vor allem in zwei Bereichen verwendet: bei der Integration von Ausländern und Ausländerinnen und bei der Integration von Menschen mit Behinderung.
Das Ziel der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist, dass diese anerkannte Mitglieder der österreichischen Gesellschaft werden und damit gleiche Chancen wie InländerInnen haben. Dazu müssen AusländerInnen in Österreich die Landessprache (also Deutsch) lernen und Gesetze genauso achten, wie dies ÖsterreicherInnen tun müssen. Umgekehrt muss Österreich seine Institutionen so gestalten, dass alle hier ihren Platz finden können. Integration bedeutet gleichzeitig auch, dass NichtösterreicherInnen ihre kulturelle Identität bewahren können.
Das Ziel der Integration von Menschen mit Behinderung ist, dass diese ebenso zu voll akzeptierten Mitgliedern der Gesellschaft werden und nicht ausgegrenzt werden.