Inklusion/Exklusion

Inklusion heißt Einschluss, Exklusion – das Gegenteil – Ausschluss. Konkret bedeutet Inklusion, dass alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit als gleichwertige und gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft gesehen werden und dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit und Vielfalt (Diversität) willkommen sind und ihren Teil zur Gesellschaft beitragen können. Ziel von Inklusion ist es, niemanden auszugrenzen oder auszuschließen. Es geht dabei unter anderem um sozial benachteiligte Gruppen wie Menschen mit Behinderung, Migrantinnen und Migranten, Asylwerbende, Langzeitarbeitslose oder Obdachlose. Die Grundannahme von Inklusion ist, dass die Gesellschaft die Menschen daran hindert, gleichberechtigt teilzunehmen und diese Barrieren abgebaut werden müssen. Besonders gut bringt das der Slogan der Bewegung „Selbstbestimmt Leben“ auf den Punkt:
„Ich bin nicht behindert, ich werde behindert!“
Inklusion betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche – Kindergärten und Schulen ebenso wie die öffentliche Infrastruktur, Vereine oder politische Organisationen. Im Unterschied zu Integration, wo das Hauptanliegen die Einbindung der verschiedenen Gruppen ist, bedeutet Inklusion, dass alle Einrichtungen den Menschen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen angepasst werden, um so allen den Zugang zu wichtigen Bereichen wie z.B. Recht, Bildung, Arbeitmarkt usw. zu ermöglichen. Inklusion ist damit das umfassendere Konzept und die Fortführung des Gedankens der Integration.
Dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind, wurde bereits in der UN-Menschenrechtskonvention 1948 festgehalten.