Zwangsheirat/Zwangsverheiratung

In Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht, dass eine Ehe nur dann geschlossen werden darf, wenn dies dem freien Willen der beiden Eheschließenden entspricht.
Bei einer Zwangsheirat (oft wird auch der Begriff Zwangsverheiratung verwendet) ist dies nicht der Fall. Dabei wird jemand gegen den eigenen Willen verheiratet, durchaus auch unter Androhung oder Ausübung von Gewalt. Und sehr viel häufiger sind Mädchen und Frauen Opfer von Zwangsverheiratung als Buben und Männer.
Zwangsheirat ist zwar in vielen Ländern verboten, wird aber immer wieder – auch in Österreich – praktiziert. ExpertInnen gehen davon aus, dass in Österreich jährlich etwa 200 Mädchen und Frauen von Zwangsverheiratung betroffen sind; viele besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft, manche werden aus ihrem Heimatland nach Österreich gebracht und hier zwangsverheiratet.
Es gibt viele Motive für Zwangsverheiratungen: Zum einen werden Mädchen sehr früh verheiratet, um so ihre Jungfräulichkeit bei der Eheschließung „sicherzustellen“. Manchmal soll eine Zwangsheirat die Verbindung zwischen Familien bzw. zum Herkunftsland stärken und damit dem Erhalt kultureller Traditionen dienen. Und nicht selten kann auf diese Art und Weise die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erlangt werden.
Etwas anderes als Zwangsverheiratungen sind sogenannte arrangierte Ehen: Bei diesen von Dritten vereinbarten Eheschließungen haben die zukünftigen Eheleute nur ein beschränktes Mitspracherecht bei der Wahl ihrer PartnerInnen bzw. bei deren Ablehnung. Diese Praxis war in vielen Kulturen und Religionen (auch in Europa) bis weit ins 20. Jahrhundert üblich.