Zivilist/Zivilistin

Das lateinische Wort civis bedeutet auf Deutsch Bürger, civilis heißt bürgerlich, den Bürger betreffend. Zivilisten und Zivilistinnen sind Menschen, die nicht bei einem Militär sind. Ursprünglich bezeichnete man mit Zivilstand jene Menschen, die in bürgerlichen Berufen tätig waren. Sie waren keine Soldaten, gehörten also nicht dem Soldatenstand an.
In der Schweiz bezeichnet Zivilstand den Familienstand (ob also jemand ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist). Daher gibt es dort das Zivilstandsamt – das entspricht unserem Standesamt.
Es gibt auch die Bezeichnung in Zivil. Wenn jemand in Zivil ist, so bedeutet das, dass diese Person, die im Beruf meistens eine bestimmte Uniform trägt, diese nicht trägt. In Zivil können Angehörige der Polizei sein (wenn sie bestimmte Ermittlungen machen) oder auch Soldaten und Soldatinnen in ihrer Freizeit.