Wahlkarte

Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl nicht das für sie zuständige Wahllokal aufsuchen können (z.B. weil sie sich voraussichtlich im Ausland oder in einem anderen Bundesland aufhalten werden, aus gesundheitlichen Gründen etc.), können rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Das gleiche gilt für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben. Die Wahlkarte bekommt man in diesen Fällen vor dem Wahltag mit der Post zugeschickt.
Mit der Wahlkarte können Wahlberechtigte ihre Stimme auf drei verschiedene Arten abgeben.
Die erste Möglichkeit ist es, die Wahlkarte zu Hause auszufüllen und an die Bezirkswahlbehörde zurückzuschicken bzw. dort abzugeben (Briefwahl). Das bedeutet, wer im In- oder Ausland die Briefwahl nutzt, kann seine bzw. ihre Stimme auch schon einige Tage vor dem Wahltag abgeben, damit die Wahlkarte rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangt. Für Wählerinnen und Wähler, die sich am Wahltag im Ausland befinden, ist die Briefwahl die einzige Möglichkeit der Stimmabgabe.
Wer sich in Österreich aufhält, kann alternativ dazu auch am Tag der Wahl eines jener Wahllokale aufsuchen, die Wahlkarten entgegennehmen (z.B. kann bei einer österreichweiten Wahl eine Tirolerin mit ihrer Wahlkarte in einem Wahlkarten-Wahllokal in Wien abstimmen). Dazu muss die Wahlkarte unausgefüllt und unverschlossen mitgebracht werden.
Die dritte Möglichkeit für Wählerinnen und Wähler, die eine Wahlkarte angefordert haben, ist die Stimmabgabe bei sogenannten „fliegenden Wahlkommissionen“, die zum Beispiel Pflegeheime besuchen. Das wird vor allem von bettlägerigen oder gehbeeinträchtigten Personen genutzt.