Verhältniswahl

Im Gegensatz zur Mehrheitswahl geht es bei der Verhältniswahl darum, die abgegebenen Stimmen möglichst spiegelbildlich in Mandate umzurechnen. Eine Partei, die bei einer Wahl 30 % der gültig abgegebenen Stimmen bekommt, soll auch etwa 30 % der zu vergebenden Mandate erhalten. Der Vorteil dieses Wahlsystems liegt darin, dass auch kleinere Parteien den Einzug in Parlamente schaffen können. Der Nachteil ist, dass dann möglicherweise viele Parteien in einem Parlament sitzen und deshalb eine Regierungsbildung schwieriger wird. In Österreich ist das Verhältniswahlrecht in der Bundesverfassung verankert. Um aber eine zu große Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden, gilt eine Vierprozenthürde.
In manchen Ländern gibt es Mischformen – dort werden Elemente der Verhältniswahl mit solchen der Mehrheitswahl gekoppelt, um sowohl eine einfachere Regierungsbildung möglich zu machen, als auch kleineren Parteien die Chance zu geben, in ein Parlament zu kommen.