Eid

Wer einen Eid ablegt, schwört öffentlich, etwas Bestimmtes einzuhalten: Der Eid auf die Verfassung wird bei einer Angelobung abgelegt. Jede Person, die angelobt wird, schwört damit, sich an die Verfassung zu halten. Diesen Eid nennt man auch Diensteid (bzw. Amtseid).
Vor Gericht werden Zeugen und Zeuginnen vereidigt, sie schwören damit, nur die Wahrheit zu sagen und keine falschen Angaben zu machen.
Wer einen Eid bricht, begeht einen Meineid.